Private Krankenversicherung Wechsel ► Wie wechsele ich die Krankenversicherung ?
Private Krankenversicherung Wechsel
Wie funktioniert ein Wechsel der Krankenversicherung?
Je nachdem, ob Sie derzeit gesetzlich oder privat versichert sind gelten verschiedene Fristen, um die Krankenversicherung zu wechseln ...
Wenn Sie bereits über eine private Krankenversicherung versichert sind: Beitragserhöhung
Erhöht oder senkt Ihre private Krankenversicherung die Beiträge, so haben Sie ein besonderes Kündigungsrecht. Weitere Infos dazu finden Siehier.
Reguläre Kündigung
In der privaten Krankenversicherung bestehen unterschiedliche Kündigungsfristen.
Wann genau Ihre Privatversicherung kündbar ist, lesen Sie bitte in dieser
gesonderten Übersicht nach.
Mindestvertragsdauer
In der privaten Krankenversicherung gelten -ähnlich wie bei den gesetzlichen Kassen- gewisse Mindestzeiten bei der Mitgliedschaft. Auch die Mindestdauern der einzelnen PKV-Unternehmen können Sie in unserer
Übersicht einsehen.
Wenn Sie derzeit noch gesetzlich versichert sind: Beitragserhöhung
Erhöht die gesetzliche Krankenkasse den Beitragssatz kann die Kündigung jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen erfolgen. Sie können dann während des Monats kündigen, in dem die Beitragserhöhung in Kraft tritt. Auch hier wird die Kündigung im übernächsten Monat wirksam.
Reguläre Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate - wobei der angebrochene Monat voll mitzählt. Beispiel: Wenn Sie der gesetzlichen Kasse noch in diesem Monat kündigen kann Ihre private Krankenversicherung bereits zum 01.
Juni 2010
starten.
Berufsbeginn
Mit Berufsbeginn können Sie ab sofort in die private Krankenversicherung eintreten - vorausgesetzt, Ihr monatliches Bruttoeinkommen liegt über der gültigen Verdienstgrenze (z.Zt.
3.825
Euro). Wenn Sie einen festen Anspruch auf Sondergehälter haben, darf Ihr Monatseinkommen auch geringer sein.
Mit einem 13. Monatsgehalt z.B. wäre ein Wechsel in die private Krankenversicherung auch bei einem Monatseinkommen von
3.531
Euro möglich.