Private Krankenversicherung ► Krankenversicherung privat oder gesetzlich? Leistungen der PKV im Vergleich
Private Krankenversicherung
Die Leistungen der GKV und PKV im Vergleich
Gesetzlich Versicherte mussten in den letzten Jahren nicht nur eine Kostenexplosion bei den Beiträgen, sondern auch eine ständige Reduzierung der Leistungen hinnehmen. Zwar gab es auch bei den privaten Krankenversicherungen Beitragssteigerungen - die tariflich zugesagten Leistungen dürfen jedoch nicht gekürzt werden.
Im folgenden finden Sie eine Übersicht, welche die Leistungen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen gegenüberstellt ...
Gesetzliche Kassen
Private Krankenversicherungen
Ambulante Behandlung (beim Arzt)
Übernahme der üblichen, notwendigen Kosten. Dabei gilt das Hausarzt-Prinzip. Bevor also ein Facharzt aufgesucht werden kann, muss eine Überweisung durch einen Allgemeinmediziner erfolgen.
Vollkommen freie Arztwahl.
Manche Tarife sehen das Hausarzt-Prinzip vor. Der Beitrag wird dadurch enorm reduziert. Das nahezu gleiche System ist bekannt aus der gesetzlichen Krankenkasse.
Medikamente
Je nach Packungsgröße ist eine Zuzahlung in Höhe von
4, 4,50 oder 5
Euro erforderlich. Nicht erstattet werden Arzneimittel gegen Erkältungskrankheiten, Reisekrankheiten, Abführmittel sowie Mund- und Rachentherapeutika.
Werden von Ihnen in der Apotheke vorgestreckt und durch die Versicherung voll erstattet. Gewisse Spar-Tarife sehen dagegen nur eine Erstattung zwischen 70 und 80 Prozent vor.
Heilpraktiker / Alternative Heilmethoden
Die Kosten für Heilpraktiker werden nicht erstattet. Einige wenige Kassen leisten im Ausnahmefall auf Kulanzbasis.
Die Kosten werden je nach gewähltem Tarif ganz oder zum hohen Teil übernommen. Spar-Tarife übernehmen solche Kosten nicht oder nur begrenzt.
Brillen und Kontaktlinsen
Brillengläser werden nach dem sog. Hilfsmittelkatalog erstattet. Seit 1997 erfolgt keine Erstattung mehr für Gestelle. Für Kontaktlinsen werden nur die vergleichbaren Kosten von Brillengläsern erstattet.
Kostenübernahme je nach Tarif (zwischen 50 Euro und unbegrenzt). Einige Spar-Tarife sehen eine Erstattung erst ab einer gewissen Dioptrienzahl bzw. Zylinderwerten vor.
Zahnarzt (Behandlung / Untersuchung)
Die Kosten für die üblichen, notwendigen Leistungen werden übernommen.
Kostenerstattung zu 100%. Für preisbewußte gibt es auch Tarife mit einer 80%-igen Erstattung.
Zahnarzt (Zahnersatz / Kieferorthopädie)
Notwendiger Zahnersatz wird nur in einfacher Ausführung mit zwischen 50 und 65% erstattet (abhängig davon, ob die 1/2-jährliche Zahnvorsorge eingehalten wurde).
Die Leistung hängt vom gewählten Tarif ab. Möglich sind 50 bis 100%. Üblich sind etwa 75%. Viele Tarife
leisten auch für hochwertigen Zahnersatz und erstatten sogar Implantate. Inlays werden oft auch zu 100% übernommen.
Krankenhaus (Unterbringung / Behandlung)
Normale Unterbringung in einem Mehrbett-Zimmer. Im Regelfall kein Anspruch auf besondere Behandlung. Für die ersten 14 Tage verlangt die Kasse eine Eigenbeteiligung von
9,-
Euro pro Tag. Diese ist bei der Entlassung direkt an das Krankenhaus zu zahlen.
Je nach Tarif entweder normale Unterbringung, oder im Ein- oder Zweibettzimmer auf der Privatstation. In den Tarifen mit Ein- oder Zweibettzimmer ist fast immer die Chefarztbehandlung enthalten. Eine Eigenbeteiligung gibt es nicht.